AGB
Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des durch die Auftragserteilung des Hundehalters, nachfolgend Auftraggeber*in genannt, an Hunde-Suchteam Mittelland, nachfolgend Auftragnehmer*in genannt, zustande gekommenen Vertrages.
Auftrag und Durchführung
1. Auftragserteilung
Für die Auftragserteilung wird den Auftraggebenden ein Auftragsformular zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Hunde-Suchteam Mittelland elektronisch zugestellt oder persönlich übergeben.
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der*die Auftraggeber*in das ausgefüllte Auftragsformular an den Auftragnehmer elektronisch zustellt oder persönlich übergibt, und das Formular zumindest mit den persönlichen Daten des*der Auftraggebers*in versehen ist. Mit dem Zustellen des ausgefüllten Formulars gelten die AGB des Auftragnehmers als akzeptiert.
Dem*der Auftraggeber*in ist bewusst, dass der Auftragnehmer für eine erfolgreiche Sicherung des entlaufenen Tieres nicht garantieren kann und in einzelnen Fällen ein Auftrag, begründet abgelehnt werden kann.
Der eventuell erforderliche Einsatz von speziellem Equipment wie Kameras, Drohnen, Lebendfallen etc. wird vorab mit dem*der Auftraggeber*in besprochen.
2. Durchführung der Suche
Eine bestmögliche Durchführung der Hundesuche kann nur durch eine gute Planung, Koordination und Mithilfe aller Beteiligten gelingen. Sollte der*die Auftraggeber*in auch andere Organisationen oder Personen mit der Hundesuche beauftragt haben, hat er/sie dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls behält sich der Auftragnehmer vor, die Zusammenarbeit zu beenden und bereits aufgelaufene Kosten in Rechnung zu stellen.
Zahlungsbedingungen und Haftung
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Diese endet:
-
nach erfolgreicher Sicherung des entlaufenen Hundes
-
nach dem Abbruch der Suche, die von beiden Parteien einvernehmlich beschlossen wurde
Sollte sich die Suche nach dem vermissten Hund über einen längeren Zeitraum erstrecken, behält sich der Auftragnehmer vor eine Zwischenrechnung auszustellen.
Die Zahlung hat gemäss Rechnungsstellung innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
4. Haftung
Der*die Auftraggeber*in haftet für durch seinen/ihren Hund entstandene Schäden, sofern diese durch eine vorgängige Information abwendbar gewesen wären (z.B. vorgängige Beissvorfälle, die verschwiegen wurden).
Richtet der Hund während der Sicherung Schäden an Personen, Gegenständen aller Art oder anderen Tieren an, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Auftraggebenden zu tragen. Der Auftragnehmer lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der*die Auftraggeber*in ist sich bewusst, dass das Sichern von entlaufenen Hunden mit einer Lebendfalle oder während der Suche immer mit dem Risiko verbunden sein kann, dass ein Hund zu Schaden kommt. Sollten während der Leistungserbringung nachweisbar durch Fahrlässigkeit schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Auftragnehmer im Rahmen einer Haftpflichtversicherung bis max. CHF 5'000.-
Sollte der Hund im Sicherungszeitraum erkranken oder sich verletzen, behält sich der Auftragnehmer vor, einen nächstliegenden Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Dies, wie auch immer möglich, in voriger Absprache mit dem /der Auftraggeber*in. Daraus resultierende Kosten trägt allein der*die Auftraggeber*in. Bei Kosten die voraussichtlich CHF 500.- überschreiten, ist in jedem Fall eine schriftliche Behandlungsfreigabe per WhatsApp/E-Mail durch den*die Auftraggeber*in erforderlich.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt. Sollte der Hund, trotz äusserster Vorsichtsmassnahmen, erneut entfliehen und/oder verunfallen kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
Individuelle Daten
5. Eigene Daten
Der*die Auftraggeber*in erklärt sich damit einverstanden, dass seine personen- und sachbezogenen Daten vom Auftragnehmer erfasst werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser bei einer erforderlichen Konsultation eines Tierarztes, der Polizei oder dem Tierschutz.
6. Medien
Der*die Auftraggeber*in erklärt sich bei Auftragserteilung mit seiner Unterschrift einverstanden, dass Fotos und Videos der Sicherung auf den Kommunikationskanälen wie soziale Medien, Homepage, Flyer etc. veröffentlicht werden können. Dabei kann der Name des gesicherten Hundes, jedoch keine Namen oder andere Daten zu den auf den Fotos abgebildeten Personen erwähnt werden.
Gerichtstand
7. Streitigkeiten
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Verhältnis zwischen dem*der Auftraggeber*in und dem Auftragnehmer gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Wangen an der Aare.
Fassung: 16. September 2025